der Weg zur Bewilligung

Kurz und Knappe Wegleitung

Sie beabsichtigen etwas zu bauen, klären die rechtlichen Aspekte ab, erstellen die Pläne und füllen alle Formulare aus, geben das Gesuch ein, bereinigen aufgetauchte Ungereimtheiten mit der revidierten Baueingabe und erhalten dann die Bewilligung.

Fertig! …


Ihre Bauabsicht: Der Anfang eines jeden Projekts

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass Sie beabsichtigen, etwas zu bauen oder umzubauen, zu ergänzen oder abzuändern. Auch Umnutzungen, bei dem baulich nichts verändert wird, erfordern eine Bewilligung.


Vorabklärungen: Die Reise zu Ihrem Bauprojekt beginnt

Jetzt, da Ihre Baupläne klarer werden, beginnen Sie mit den ersten Vorabklärungen. Sie werden bald auf die Homepage des Kantons stossen und feststellen: „Oha, das ist aber viel!“ Keine Sorge, das ist normal und ein wichtiger Schritt im Prozess.


Rechtliche Aspekte: Verstehen Sie die Regeln des Baus

Die Vorabklärungen beinhalten vor allem die Überprüfung der Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens. Dazu gehört die Prüfung, ob genügend Platz auf dem Grundstück vorhanden ist, ob die maximal bebaubare Fläche nicht überschritten wird und ob Grenz- oder Strassenabstände sowie maximale Gebäudehöhen und Fassadenlängen eingehalten werden können. Auch die Frage, ob das geplante Gewerbe in einer Wohnzone errichtet oder umgewandelt werden darf, ist oft relevant.


Planung: Der Blaupause Ihres Traumprojekts

Zu jeder Baueingabe gehören Pläne. Wenn Sie bereits Bestandspläne haben, sind diese eine grosse Hilfe. Falls nicht, können diese vom Staatsarchiv bezogen oder vor Ort aufgenommen werden. Sind die Grundlagen vorhanden, wird Ihr Projekt in die bestehenden Pläne eingezeichnet. Bei älteren Planunterlagen in Papierform ist eine Digitalisierung empfehlenswert.


Formulare: Bürokratie leicht gemacht

Neben den Plänen sind auch die Formulare mit den notwendigen Angaben auszufüllen. Besonders zu beachten ist der Energienachweis, der notwendig wird, sobald eine neue Wand oder ein Bauteil erstellt wird, das einen beheizten Raum kaltseitig abschliesst.


Baueingabe: Der Weg zur Genehmigung

Ihre Baugesuche können entweder traditionell auf Papier oder seit 2020 über die elektronische Baueingabe (Ebau) eingereicht werden. So wie es jetzt aussieht sollen ab 2023 nur noch elektronisch eingereichte Gesuche erlaubt sein. Aber seien Sie gewarnt, selbst das Ebau kann nicht vollständig auf schriftlich einzureichende Unterlagen verzichten – es sind immer noch zwei Sätze von Plänen und eine unterschriebene Ebau-Quittung erforderlich.

Nach der Einreichung wird Ihr Projekt durch die Behörden im Amtsblatt veröffentlicht. Früher war es üblich, die Einreichung auf einen Donnerstag zu terminieren, um sicherzustellen, dass das Projekt am folgenden Donnerstag veröffentlicht wird. Doch die Zeiten des „magischen Donnerstags“ sind vorbei. Heutzutage ist es sinnvoller, Ihre Einreichung bereits am Montag zu tätigen. Eineinhalb Wochen später, am Donnerstag, sollte Ihr Projekt dann im Amtsblatt erscheinen.

Ab dem Zeitpunkt der Publikation im Amtsblatt haben Anstösser zehn Tage Zeit, um möglicherweise Einspruch gegen Ihr Projekt zu erheben. Während dieser Zeit müssen Ihre Bauprofile bereits stehen (Bauprofile, die erst am Donnerstag aufgestellt wurden, sind zu spät!). Wenn die Profile nicht stehen oder unvollständig sind, erfolgt eine erneute Ausschreibung, was zu einer Verzögerung von mindestens einer Woche führt.

Nach Ablauf der zehn-Tage-Frist vergehen in der Regel weitere vier Wochen, um Ihr Projekt innerhalb des Kantons an die verschiedensten Fachstellen weiterzuleiten und zu prüfen. Daher vergehen in der Regel etwa sechs Wochen, bis Sie entweder einen Zwischenbericht oder im besten Fall bereits die Baubewilligung erhalten.


Zwischenberichte: Navigieren durch Feedback

Nach der Prüfung erhalten Sie oft einen Zwischenbericht, der genau auflistet, was an Ihrem Projekt noch verbessert werden muss. Dies kann von Fehlern in den Unterlagen über fehlende Unterlagen bis hin zu gesetzlichen Problemen reichen.


Überarbeitung der Baueingabe: Optimierung Ihres Projekts

Sobald alle Ungereimtheiten beseitigt sind, reiche ich die überarbeiteten und ergänzenden Unterlagen ein. Änderungen in den Plänen hebe ich farblich hervor (grün) und ergänze ein Planänderungsformular. Sollte das bauliche Projekt selbst unverändert bleiben, erfolgt keine neue Auflage im Amtsblatt. Hat sich jedoch etwas am äusseren Erscheinungsbild des Objekts verändert, zum Beispiel durch das Verschieben einer Stütze oder Mauer, wird das Projekt erneut ausgeschrieben (vergessen Sie die Bauprofile nicht!). Die gleichen Wartezeiten wie bei der ersten Eingabe treten in Kraft.

Falls es sich nur um ein unvollständiges Formular handelt, kann die Wartezeit auch erheblich kürzer ausfallen.


Baubewilligung: Der Lohn Ihrer harten Arbeit

Das Highlight Ihrer Baureise ist natürlich die Erteilung der Baubewilligung. Endlich können Sie mit dem Bau beginnen! Ein kleiner Wermutstropfen: Die Rechnung für die Bewilligungsgebühren wird im selben Brief versandt. Aber lassen Sie sich davon nicht entmutigen – das ist ein Zeichen dafür, dass Sie Ihrem Traumprojekt einen Schritt näher gekommen sind!