Unterschriften

Wer unterschreibt bei Baueingaben im Kanton Baselland?

Projektverfasser & Grundeigentümer

  • Ebau-Quittung

Nur Projektverfasser:

  • Alle Pläne
  • Alle Formulare
  • Fachpläne (z.B. Brandschutz)

Weitere Details finden Sie in der Wegleitung des Kantons. Abschnitt 1.9 erläutert, welche Unterschriften bei nicht-Ebau-Gesuchen erforderlich sind.

Weitere Details

Allgemeine Anforderungen bei Baueingaben

Bei jedem Baugesuch sind bestimmte Unterschriften erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten einverstanden sind und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese variieren je nach Art des Gesuchs (Ebau oder nicht-Ebau).

Beteiligte und ihre Rolle

Projektverfasser:

Der Projektverfasser ist in der Regel der Architekt oder eine andere Fachperson, die das Bauprojekt plant und einreicht. Wenn der Bauherr das Baugesuch selbstständig erstellt und einreicht, übernimmt er gleichzeitig die Rolle des Projektverfassers. Der Projektverfasser trägt die Verantwortung für die Korrektheit der Pläne und Formulare.

Grundeigentümer:

Ist der Bauherr nicht gleichzeitig der Grundeigentümer des Grundstücks, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, ist die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Diese erfolgt entweder durch dessen Unterschrift auf dem Baugesuch oder besser durch eine entsprechende Vollmacht.

Bauherrschaft:

Die Bauherrschaft ist die Person oder Organisation, die das Bauprojekt in Auftrag gibt. Sie muss das Gesuch/Ebauquittung ebenfalls unterschreiben. Sonstige Anträge (Spezialfälle) oder Begleitbriefe sind auch von der Bauherrschaft zu unterschreiben.

Spezifische Anforderungen bei Ebau-Gesuchen

Bei Ebau-Gesuchen sind folgende Unterschriften notwendig:

Alle Beteiligten (Projektverfasser & Bauherr/Grundeigentümer):

  • Ebau-Quittung: Nach dem Hochladen des Gesuchs wird die Quittung per E-Mail zugestellt. Diese muss ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit zwei Plansätzen schriftlich eingereicht werden.
  • Die einzureichenden Pläne (zur Ebau-Quittung) müssen nur vom Projektverfasser unterschrieben sein.

Nur der Projektverfasser:

  • Sämtliche eingereichten Pläne.
  • Alle Formulare (z. B. Bauantragsformulare, technische Nachweise).
  • Fachspezifische Pläne wie Brandschutzkonzepte oder Statiknachweise.

Anforderungen bei nicht-Ebau-Gesuchen

Für nicht-Ebau-Gesuche gelten leicht abweichende Regelungen. Die notwendigen Unterschriften und weiteren Anforderungen werden detailliert in der Wegleitung des Kantons Baselland, insbesondere in Abschnitt 1.9, erläutert.

Wichtiges zu Vollmachten

Wenn der Grundeigentümer eine andere Person oder Organisation als der Bauherr ist, muss der Bauherr eine schriftliche Vollmacht vom Grundeigentümer vorlegen. Ohne diese ist die Bearbeitung des Baugesuchs nicht möglich.

Für detailliertere Informationen oder spezifische Fragen sollten sie direkt beim Kanton nachfragen oder deren Wegleitungen lesen.

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Öffentliche Auflage von Baugesuchen

Link zu den online-Angeboten von Baselland:

Hier werden alle öffentlichen Baugesuche gelistet.

Hier werden auch alle öffentlichen Baugesuche gelistet, aber anders.

In der Schweiz müssen Baugesuche in der Regel öffentlich aufgelegt werden, damit sich interessierte Bürger darüber informieren und allenfalls Einsprache erheben können.

Was ist die öffentliche Auflage von Baugesuchen?

Während der öffentlichen Auflage wird das Baugesuch während einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle öffentlich ausgelegt, in der Regel beim Gemeindehaus in einem Schaukasten. Heutzutage werden die meisten Baugesuche online geschaltet. Unter anderem werden die Baugesuche im Baselland im Amtsblatt aufgelegt.

Einsprachemöglichkeit während der öffentlichen Auflage

Während der öffentlichen Auflage haben interessierte Personen die Möglichkeit, Einsprache gegen das Baugesuch zu erheben. Diese Einsprache muss schriftlich erfolgen. Die Einsprachefrist läuft am letzten Tag der öffentlichen Auflage aus (Datum Poststempel). Es ist möglich, während der Auflage eine „unbegründete“ Einsprache einzureichen, diese muss allerdings während den nächsten 10 Tagen (schriftlich) begründet werden, ansonsten verfällt diese.

Prüfung des Baugesuchs

Nach/Während der Einsprachefrist wird das Baugesuch von der zuständigen Behörde geprüft. Falls Einsprachen erhoben wurden, werden diese geprüft und allenfalls in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Schliesslich wird über das Baugesuch entschieden und das Ergebnis wird den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt.

Fazit

Die öffentliche Auflage von Baugesuchen ist ein wichtiger Schritt im Baubewilligungsverfahren in der Schweiz. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich über Bauprojekte zu informieren und ihre Meinung dazu kundzutun. Die Einsprachemöglichkeit ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Bauprojekte im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und den geltenden Gesetzen umgesetzt werden.

Bewilligte Baugesuche

Wer wissen will, welche Baugesuche genehmigt wurden, hat es schwer. Eine Übersicht über vergangene Gesuche gibt es nicht. Mehr Infos muss man bei den Bauherren oder Architekten suchen.

Link kaputt?

Falls mein Link nicht mehr direkt geht, klickt man auf: https://amtsblatt.bl.ch/, wählt unter „Rubriken“ -> „Einzelne Rubrik wählen“ -> „Baugesuche“. Eventuell ganz unten noch „Ohne SHAB-Rubriken“ auswählen und gut ist.

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Warum überhaupt Baugesuche?

Baugesuche sind ein wichtiger Bestandteil des Bauprozesses, aber viele Menschen sind nicht vertraut mit dem Zweck und der Bedeutung von Baugesuchen. In diesem Blog-Beitrag werden wir erklären, warum Baugesuche wichtig sind und wie sie Ihre Gemeinde beeinflussen können.

Was sind Baugesuche?

Baugesuche sind Anträge, die von Eigentümern von Immobilien oder Bauunternehmen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, um Baubewilligungen zu erhalten. Diese Anträge enthalten Informationen über das geplante Bauprojekt, einschliesslich der Lage, des Designs, der Grösse und der Verwendung des Gebäudes. Baugesuche werden in der Regel von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt und können je nach Region und Art des Bauprojekts unterschiedliche Anforderungen haben.

Warum sind Baugesuche wichtig?

Baugesuche sind wichtig, weil sie sicherstellen, dass Bauprojekte den lokalen Vorschriften und Bauvorschriften entsprechen. Sie sind ein wichtiger Teil des Genehmigungsprozesses und dienen dazu, die öffentliche Sicherheit, den Schutz der Umwelt und die Lebensqualität zu gewährleisten. Baugesuche ermöglichen es auch der Gemeinde, das Wachstum und die Entwicklung zu steuern und sicherzustellen, dass Bauprojekte die Bedürfnisse der Gemeinde und deren Bewohner erfüllen.

Wie beeinflussen Baugesuche Ihre Gemeinde?

Baugesuche haben Auswirkungen auf die Gemeinde in vielerlei Hinsicht. Zum Beispiel können sie die lokale Wirtschaft ankurbeln, indem sie Arbeitsplätze schaffen und den Immobilienmarkt ankurbeln. Sie können auch dazu beitragen, die Gemeinde sicherer und attraktiver zu machen, indem sie die Einhaltung von Baustandards und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Baugesuche können jedoch auch negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie Auswirkungen auf die Umwelt haben oder das historische Erbe der Gemeinde beeinträchtigen. In aller Regel werden solche Gesuche jedoch nicht bewilligt.

Fazit

Baugesuche sind ein wichtiger Bestandteil des Bauprozesses, der dazu beiträgt, die öffentliche Sicherheit, den Schutz der Umwelt und die Lebensqualität in der Gemeinde zu gewährleisten. Indem sie sicherstellen, dass Bauprojekte den lokalen Vorschriften und Bauvorschriften entsprechen, ermöglichen Baugesuche es der Gemeinde, das Wachstum und die Entwicklung zu steuern und sicherzustellen, dass Bauprojekte die Bedürfnisse der Gemeinde erfüllen.

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