Öffentliche Auflage von Baugesuchen

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Hier werden alle öffentlichen Baugesuche gelistet.

Hier werden auch alle öffentlichen Baugesuche gelistet, aber anders.

In der Schweiz müssen Baugesuche in der Regel öffentlich aufgelegt werden, damit sich interessierte Bürger darüber informieren und allenfalls Einsprache erheben können.

Was ist die öffentliche Auflage von Baugesuchen?

Während der öffentlichen Auflage wird das Baugesuch während einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle öffentlich ausgelegt, in der Regel beim Gemeindehaus in einem Schaukasten. Heutzutage werden die meisten Baugesuche online geschaltet. Unter anderem werden die Baugesuche im Baselland im Amtsblatt aufgelegt.

Einsprachemöglichkeit während der öffentlichen Auflage

Während der öffentlichen Auflage haben interessierte Personen die Möglichkeit, Einsprache gegen das Baugesuch zu erheben. Diese Einsprache muss schriftlich erfolgen. Die Einsprachefrist läuft am letzten Tag der öffentlichen Auflage aus (Datum Poststempel). Es ist möglich, während der Auflage eine „unbegründete“ Einsprache einzureichen, diese muss allerdings während den nächsten 10 Tagen (schriftlich) begründet werden, ansonsten verfällt diese.

Prüfung des Baugesuchs

Nach/Während der Einsprachefrist wird das Baugesuch von der zuständigen Behörde geprüft. Falls Einsprachen erhoben wurden, werden diese geprüft und allenfalls in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Schliesslich wird über das Baugesuch entschieden und das Ergebnis wird den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt.

Fazit

Die öffentliche Auflage von Baugesuchen ist ein wichtiger Schritt im Baubewilligungsverfahren in der Schweiz. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich über Bauprojekte zu informieren und ihre Meinung dazu kundzutun. Die Einsprachemöglichkeit ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Bauprojekte im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und den geltenden Gesetzen umgesetzt werden.

Bewilligte Baugesuche

Wer wissen will, welche Baugesuche genehmigt wurden, hat es schwer. Eine Übersicht über vergangene Gesuche gibt es nicht. Mehr Infos muss man bei den Bauherren oder Architekten suchen.

Link kaputt?

Falls mein Link nicht mehr direkt geht, klickt man auf: https://amtsblatt.bl.ch/, wählt unter „Rubriken“ -> „Einzelne Rubrik wählen“ -> „Baugesuche“. Eventuell ganz unten noch „Ohne SHAB-Rubriken“ auswählen und gut ist.

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Kategorisiert in Sonstiges