Kleinbaugesuch

Kleinbaugesuche im Kanton Baselland sind ein wichtiger Teil des Bauprozesses. Sie betreffen Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden unterstehen.

Für Bauvorhaben in der Wohnzone gelten die kantonalen Bauvorschriften. Baugesuche für freistehende Kleinbauten bis 12m² Grundfläche und 250cm Gebäudehöhe können von der Gemeinde bewilligt werden.

Falls der Grenzabstand unterschritten wird, ist es von Vorteil wenn die Grenznachbarn bereits auf einem Plan unterschrieben haben (min. Grenzabstand von 2m sind generell immer einzuhalten, ausser mit der Einwilligung des Nachbarn). Eine kleine Beschreibung des Objekts und ein (Situations-)Plan genügen in vielen Fällen für eine erfolgreiche Eingabe. Ansonsten ist den Anweisung auf den jeweiligen Gemeinde-Formularen zu folgen, darin enthalten sind oft genaue Angaben über Anzahl und Umfang der einzureichenden Unterlagen.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein