Wärmepumpen

Seit dem ersten Juli 2022 müssen alle Wärmepumpen in Basel-Land zumindest gemeldet werden.

Kurz und knapp:

Wärmepumpen oder Aussengeräte bis zu einer Grösse von 2m3, die nicht in der Kernzone stehen, müssen gemeldet werden. Weitere Details.

Die anderen müssen nach wie vor per Baueingabe eingegeben werden.


Notwendige Daten und Unterlagen:

  • Kontaktdaten Gesuchsteller
  • Kontaktdaten Eigentümer Parzelle (falls Abweichend)
  • Parzellennummer
  • Daten der Wärmepumpe / Aussengerät (Typ, Modell, Grösse, kW)
  • Situationsplan (mit eingezeichnetem Objekt + Abständen)
  • Lärmschutznachweis
  • schriftliche Zustimmung Nachbar (Aufstellungsort <2m Parzellengrenze)

Hier gehts zum Meldeformular.

Hier noch ein Musterplan, so in etwa könnte das dann aussehen:

Wärmepumpe Musterplan
In diesem Musterplan einer Wärmepumpe fürs Meldeformular sind alle relevanten Daten eingetragen.
Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein