Pergola / Rankengerüst

Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine Bewilligung für eine Pergola erforderlich ist. Eine Pergola an sich (ein einfaches Rankengerüst z.B.) ist von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Auch Rankengerüste, die direkt an der Hausmauer angebracht werden, sind bewilligungsfrei. Wenn gleichzeitig ein einfacher Sitzplatz (Plattenbelag) erstellt wird, ist dies ebenfalls bewilligungsfrei, sofern die Pergola „im ortsüblichen Rahmen“ ausgeführt wird.

Sobald die Pergola mit einer Schattierung ausgerüstet ist (in irgendeiner Form), ist diese Bewilligungspflichtig. Eine Sonnenstore, die nicht abgestützt ist, ist bewilligungsfrei. Wenn jedoch darunter/darüber eine Pergola erstellt wird, auch zeitversetzt, ist dies ebenfalls bewilligungspflichtig.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Baute, die bewilligungsfrei ist, dennoch bestimmten Gesetzen und Vorschriften entsprechen muss. (Z.B. Einschränkungen in Kernzonen, Uferschutzzonen oder Gesamtüberbauungen mit separaten Zonenplänen.)

Es ist daher ratsam, bei Unsicherheiten und Fragen bezüglich der Bewilligungspflichten eine fachkundige Person oder Behörde zu konsultieren. Dabei ist es immer empfehlenswert eine kleine Skizze zur Visualisierung des Vorhabens parat zu haben mit entsprechenden Massen.

Kanton Baselland hat hierfür eigens ein Merkblatt herausgebracht.

Hier ein paar Beispiele für Pergolas, Rankenhilfen/Spalier oder einem Rosengang, welche nicht bewilligungspflichtig sind:

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