Genereller Ablauf & Kosten

Den generellen Ablauf einer Baueingabe und dessen Bewilligung in Baselland umreisse ich hier kurz. Ähnlich der Seite: „Der Weg zur Bewilligung“ soll hier das Hauptaugenmerk jedoch auf den zeitlichen Ablauf gelegt werden und mehr auf die Bewilligungs-Gebühren eingegangen werden.

Vorbereitung:

Als vorbereitende Arbeiten zählen alle Schritte die zur Erstellung der Baubewilligungsunterlagen notwendig sind. Je nach Projekt kann dies natürlich sehr stark variieren. Eventuell sind auch noch Arbeiten durch externe Dienstleister (z.B. Schadstoffuntersuchung, Geometer) erforderlich, welches auch wieder Zeit in Anspruch nimmt.

Öffentliche Auflage

Der Zeitpunkt des Einreichens wird im Idealfall auf einen Mittwoch morgen geplant. Dies stellt in den meisten Fällen sicher, dass das Baugesuch eine Woche darauf, am Donnerstag, im Amtsblatt erscheint.

Einsprache

Eine Einsprache kann von jedem getätigt werden. Dazu ist es notwendig diese in schriftlicher Form (auf Papier, mit Unterschrift und kompletten Adressdaten des Einsprechers) der Baubewilligungsbehörde zukommen zu lassen. Die Einsprache muss zwingend in den ersten zehn Tagen, ab Publikations-Datum, beim Bauinspektorat eingegangen sein. Danach hat man noch etwas Zeit, diese auch zu begründen.

Konkret könnte man also in den ersten zehn Tagen einen einfachen Brief schreiben mit dem Inhalt: Vorsorgliche Einsprache betreffend Baugesuch XYZ. Spätestens 20 Tage nach der Publikation muss diese auch begründet werden, ansonsten verfällt die Einsprache.

Als Gründe für eine Einsprache gelten nur baurechtliche Punkte (Gebäude zu hoch, zu nah, zu breit, etc. alles was Ihrer Meinung nach dem Baugesetz oder dem Zonenrecht widerspricht).

Das Gebäude wirft Schatten auf meinen Sitzplatz!!

Ist kein baurechtlicher Grund…

Das wäre ein zivilrechtliches Anliegen, welches vermutlich über einen Anwalt zu regeln wäre. Allerdings tritt das Bauinspektorat sowieso nicht auf privatrechtliche Einsprachen ein.
Der Empfänger eines solchen Schreibens müsste demnach der Bauherr/Projektverfasser sein.

Obacht: Ich bin kein Anwalt. Anfragen zu zivilrechtlichen Angelegenheiten will ich nicht beantworten.

Verzögerung durch Einsprache?

In den meisten Fällen entstehen durch Einsprachen keine Verzögerung zur Ausstellung der Bewilligung oder dem Zwischenbericht.
Das Zonen- & Baurecht wird durch den Kanton und den Gemeinden geprüft, wonach sich so oder so Diskrepanzen mit dem Gesetz ergeben/nicht ergeben würden, welche zu einem Zwischenbericht oder der Bewilligung führen.

Beispiel Gebühren

Die Kosten oder die Bewilligungsgebühren werden beim Kanton Basel-Land über das Gebührenreglement geregelt. Die Kosten sind meistens grössenabhängig.

Anzunehmende Gebühren. Angaben ohne Gewähr:

  • Wärempepumpe in Kernzone: 350.–
  • grosszügige Terrainanpassung, Schwimmbäder, Stützmauern: 550.–
  • Wintergarten alleinstehend 800.–
  • Umbau Dachgeschoss & Dachlukarne: 1000.–
  • Einfamilienhaus: 2000.–
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