Immer wieder taucht die Frage auf, wie hoch eine Stützmauer an der Grundstücksgrenze sein darf und wann dafür eine Bewilligung oder die Zustimmung der Nachbarn nötig ist. Im Kanton Baselland gibt es hierfür klare Spielregeln, die sich vor allem nach der Höhe richten. Das Wichtigste dabei: Die Höhe wird immer vom tiefer liegenden, bestehenden Terrain aus gemessen.
Hier sind die drei wichtigsten Grundregeln:
- Bis 120cm Höhe: Stützmauern, die maximal 120cm hoch sind, dürfen direkt an die Grenze gestellt werden. Bei schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft dürfen sie sogar genau mittig auf die Grenze gebaut werden. Bis zu dieser Höhe sind sie in der Regel bewilligungsfrei.
- Über 120cm Höhe: Wird die Stützmauer höher als 120cm, muss sie ohne schriftliche Zustimmung der Nachbarn von der Grenze zurückversetzt werden. Und zwar um das doppelte Mass der Überhöhung. (Beispiel: 150cm hoch = 30cm zu hoch, muss also 60cm Abstand von der Grenze aufweisen und ist natürlich bewilligungspflichtig.)
- Gestaffelte Stützmauern (hintereinander): Werden zwei Stützmauern hintereinander gebaut, müssen diese mindestens 100cm Abstand voneinander haben. Ist der Abstand kleiner, zählen sie rechtlich als eine Mauer. Die Höhe würde dann vom tieferen Punkt des Terrains der ersten Mauer bis zum oberen Ende der zweiten Mauer gemessen.
Der Kanton Baselland hat hierfür ein Praxisblatt.
Gemeinde-Vorschriftenn: Im Zonenreglement können die Stützmauern oder insbesondere die Terrainveränderungen (Aufschüttung/Abgrabung) anders reglementiert sein.
Für die Anfrage bei der Gemeinde sind gute Grundlagepläne natürlich Gold wert und vereinfachen das Ganze enorm. Falls du Unterstützung brauchst: Ich erstelle diese Visualisierungen und Pläne gerne für dich, damit deine Abklärung reibungslos läuft.

erlaubt

Abstand Böschung zu Grenze min. 60cm

erlaubt

Abstand zweite Stützmauer unterschritten

Abstand zu Grenze muss hier min. 2x der Überhöhung entsprechen

erlaubt, Überhöhung eingehalten

Zonenrecht / Gemeinde
Falls im Zonenreglement geregelt darf nicht mehr als 1m aufgeschüttet werden.